
Genussrecht
Zur Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit bzw. zu deren weiteren Auf- und Ausbau haben Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, ergänzende Finanzierungsmittel über den Kapitalmarkt zu generieren. Für viele mittelständische Unternehmen spielt die Kapitalisierung vor allem über den außerbörslichen Kapitalmarkt eine entscheidende Rolle. Die Aufnahme zusätzlichen unternehmerischen Investitionskapitals ist dabei beispielsweise über sogenannte Vermögensanlagen in Form von Genussrechten möglich. Aufgrund Ihrer spezifischen Ausgestaltung werden diese bei dem emittierenden Unternehmen als Eigenkapital gewertet. Der Anleger ist somit ein sogenannter Finanzinvestor, der für seine Vermögensanlage überdurchschnittliche Dividenden erhalten kann.
Große Bauvorhaben wie z.B. Staudämme oder große Wasserstraßen werden und wurden seit über 100 Jahren über Genusskapital finanziert. Institutionelle Anleger von Genusskapital sind z.B. Banken und Versicherungsunternehmen sowie private Investoren. Der Bundesbürger, der eine private Lebens-/Rentenversicherung besitzt, ist daher unbewusst indirekt in Genusskapital investiert. Ein Genussrecht ist also eine unternehmerische Beteiligung, welches meist mittel- bis langfristig Renditen über den Marktzins hinaus gewährt, manchmal sogar mit laufenden Ausschüttungen während der Laufzeit.
Gesellschaften, die Genussrechte am Markt begeben, müssen den Gesellschaftszweck und die Anlagestrategie in einem Verkaufsprospekt definieren. Es können dabei höchst spekulative Investitionen wie z.B. in Aktien oder andere Finanzwerte oder sehr sichere wie z.B. in Sachwerte getätigt werden. Das Risiko des Totalverlustes besteht aber immer bei einer Unternehmerischen Beteiligung, da kein Schutz eines Einlagensicherungsfonds oder einer anderen staatlichen Einrichtung gegeben ist. Erfahrene Anleger wählen diese Form des außerbörslichen Vermögensaufbaus schon seit Jahrzehnten unter Abwägung von Chancen und Risiken (Risikominimierung: keine Aufnahme von Fremdkapital, Sicherungsmaßnahmen im Falle einer Inflation oder eines Konkurses, Investitionen in Sachwerte und Schaffung von echten Werten). Eine Garantie kann bei Genussrechten aber trotzdem nicht erteilt werden.
Investitionen in Genussrechte können positive Folgen verursachen, Arbeitsplätze werden gehalten oder zusätzliche geschaffen, weitere Investitionen werden getätigt, Patente werden verwirklicht, Bauvorhaben werden realisiert, Werte werden geschaffen, Konzerne stabilisieren ihre Geschäftstätigkeit, Ideen werden verwirklicht etc., da das Anlegerkapital nicht auf einem „Konto liegt“ sondern investiert wird. Investitionen aus Genusskapital heraus stützen und stabilisieren daher unseren Wirtschaftskreislauf.










